§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter
(1) Diese AGB gelten für alle Buchungen, Anmeldungen und Verträge im Zusammenhang mit Camps, Meisterschaften, Events, Workshops, dem Verkauf von Tickets sowie der Vermietung von Standflächen.
(2) Veranstalter ist grundsätzlich die Aurex Event UG. Sofern in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich angegeben, kann auch der Aurex Cheer Community e.V. Veranstalter sein (z. B. bei Camps oder Schnupperkursen). In diesem Fall gelten diese AGB entsprechend mit dem e.V. als Veranstalter und dessen Kontaktdaten. Der jeweils maßgebliche Veranstalter wird vor Vertragsschluss genannt (nachfolgend „Veranstalter").
(3) Abweichende Bedingungen der Teilnehmer:innen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss / Anmeldung
(1) Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular auf der Website oder über bereitgestellte Anmeldeformulare.
(2) Mit Absenden der Anmeldung geben die Teilnehmer:innen ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt erst durch eine Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) durch den Veranstalter zustande.
(3) Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Leistungen
(1) Der Umfang der jeweiligen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website, der Veranstaltungsseite oder den jeweiligen Anmeldeunterlagen.
(2) Änderungen im Ablauf, bei Referent:innen/Coaches oder im Zeitplan bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten die Teilnehmer:innen eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig ist.
(2) Zulässige Zahlungsarten sind Überweisung sowie – sofern angeboten – Kreditkartenzahlung. Barzahlungen werden für Teilnahmegebühren nicht akzeptiert.
(3) Barzahlungen an Verkaufsständen vor Ort erfolgen ausschließlich an die jeweiligen Anbieter und nicht an den Veranstalter.
(4) Kommt eine Zahlung nicht fristgerecht an, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnahmeplatz anderweitig zu vergeben.
§ 5 Rücktritt / Stornierung durch Teilnehmer:innen
(1) Die Bedingungen für Rücktritt, Teilrückerstattung oder Ausschluss von Erstattungen sind veranstaltungsabhängig.
(2) Die jeweils gültigen Rücktrittsregelungen werden auf der entsprechenden Veranstaltungsseite und/oder dem Anmeldeformular bekannt gegeben und sind verbindlicher Bestandteil des Vertrags. Ein Erstattungsanspruch besteht nur im Rahmen der dort genannten Bedingungen.
§ 6 Meldungen, Frühbucherphase und Änderungen
(1) Innerhalb der Frühbucherfrist sind die Meldungen hinsichtlich der konkreten Teilnehmer:innen und der Teamzusammensetzung noch nicht verbindlich. Teilnehmer:innen, Teams, Startzahlen und Namen können bis zum Ende der Frühbucherfrist kostenfrei geändert werden.
(2) Mit Ablauf der Frühbucherfrist werden die gemeldeten Teilnehmer:innen und Teams verbindlich. Nachträgliche Änderungen sind ab diesem Zeitpunkt kostenpflichtig; es gelten die in der jeweiligen Kostenübersicht ausgewiesenen Änderungsgebühren.
(3) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers nach Ablauf der Frühbucherfrist ist nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters möglich. Für jede genehmigte Änderung wird die jeweils gültige Änderungsgebühr (in der Regel 15,00 EUR je Änderung) erhoben. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.
§ 7 Absage oder Abbruch durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen oder abzubrechen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt, Krankheit von Coaches, behördliche Anordnungen).
(2) In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. für Reise- oder Übernachtungskosten) bestehen nicht.
§ 8 Teilnahmebedingungen / Minderjährige
(1) Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten zulässig. Entsprechende Einverständniserklärungen sind vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
(2) Ein Mindestalter besteht grundsätzlich nicht, sofern keine abweichenden Angaben für einzelne Veranstaltungen gemacht werden.
(3) Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, dass sie die körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen.
§ 9 Versicherung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Teilnehmer:innen sind selbst für einen ausreichenden Versicherungs- und Unfallversicherungsschutz verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Verpflichtung zum Abschluss von Versicherungen für Teilnehmer:innen.
§ 10 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe, Wertgegenstände sowie Verlust oder Beschädigung persönlicher Ausrüstung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
§ 11 Verkaufsstände / Standmiete / Haftung der Anbieter
(1) Sofern Verkaufsstände, Infostände oder sonstige Anbieterflächen („Stände") zugelassen werden, handelt es sich bei den Standbetreibern um eigenständig handelnde Anbieter.
(2) Der Veranstalter stellt lediglich die Standfläche gegen Entgelt (Standmiete) zur Verfügung und tritt nicht als Verkäufer, Vermittler, Vertreter oder Vertragspartner der angebotenen Waren oder Dienstleistungen auf.
(3) Der jeweilige Standbetreiber ist allein verantwortlich für:
- die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen,
- deren Qualität, Sicherheit, Beschaffenheit und rechtliche Zulässigkeit,
- die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Gewerbe-, Steuer-, Wettbewerbs-, Produktsicherheits-, Hygiene-, Marken- und Verbraucherschutzrecht),
- die ordnungsgemäße Preisauszeichnung,
- sowie die Abwicklung von Kaufverträgen mit Kund:innen.
(4) Vertragliche Beziehungen über den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Standbetreiber und dem jeweiligen Käufer zustande. Der Standbetreiber stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit seinem Standbetrieb entstehen.
§ 12 Hausrecht / Ausschluss von der Veranstaltung
Der Veranstalter übt während der Veranstaltungen das Hausrecht aus. Teilnehmer:innen, die den Ablauf erheblich stören, gegen Sicherheitsanweisungen verstoßen oder andere gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
§ 13 Ticketkauf, Einlass und Sicherheit
(1) Vertragsschluss: Mit Abschluss der Ticketbuchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Buchung per E-Mail bestätigt und/oder eine Rechnung übermittelt.
(2) Zahlung: Nach der Buchung erhält der Kunde eine Rechnung, fällig innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug, sofern kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist.
(3) Ticketversand: Tickets werden erst nach vollständigem Zahlungseingang per E-Mail (z. B. als PDF/QR-Code) zugestellt. Ohne rechtzeitigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Ticketzustellung oder Teilnahme.
(4) Kein Widerrufsrecht: Bei Verträgen über Freizeitveranstaltungen, die zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum erbracht werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Ticketkäufe sind daher verbindlich.
(5) Rückgabe / Erstattung: Eine Rückgabe oder Stornierung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Erstattung erfolgt nur bei Absage durch den Veranstalter oder wenn gesetzliche Ausnahmen greifen. Bei Terminverschiebungen behalten Tickets ihre Gültigkeit, soweit dies zumutbar ist.
(6) Weitergabe: Sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, dürfen Tickets an Dritte weitergegeben werden. Der ursprüngliche Käufer bleibt für die korrekte Weitergabe und die Einhaltung der Teilnahmebedingungen verantwortlich.
(7) Athlete-, Coach- und Team-Tickets gelten ausschließlich für die jeweilige Kategorie und sind nicht auf Zuschauer übertragbar. Der Veranstalter kann die Teilnahmeberechtigung stichprobenartig prüfen. Bei Missbrauch kann der Zutritt ohne Erstattung verweigert werden.
(8) Einlass: Der Zutritt ist nur mit gültigem Ticket möglich; der Veranstalter kann beim Einlass einen Identitätsnachweis verlangen. Den Anweisungen des Personals (Security/Orga/Einlass) ist Folge zu leisten.
(9) Sicherheit: Verboten sind insbesondere Waffen, Pyrotechnik, Glasflaschen, Drogen, Laserpointer sowie gefährliche Gegenstände. Taschenkontrollen sind zulässig. Bei Verstoß kann der Zutritt verweigert oder ein Ausschluss ausgesprochen werden – ohne Erstattungsanspruch.
(10) Programmänderungen: Organisatorische Änderungen (z. B. Zeitplan, Programmpunkte) sind zulässig, sofern der Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird; ein Erstattungsanspruch entsteht hierdurch nicht.
§ 14 Foto-, Video- und Medienaufnahmen
(1) Im Rahmen der Veranstaltungen können Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden.
(2) Die Nutzung und Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage einer vorherigen Einwilligung der betroffenen Personen bzw. der Erziehungsberechtigten. Bei allgemein zugänglichen Veranstaltungen kann die Nutzung von Übersichts- und Stimmungsaufnahmen auf Grundlage berechtigter Interessen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit erfolgen.
(3) Ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich; bereits rechtmäßig veröffentlichte Inhalte bleiben hiervon unberührt.
§ 15 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Es gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.
§ 16 Digitale Kommunikation
Vertragsrelevante Informationen, Bestätigungen, Rechnungen und organisatorische Hinweise erfolgen in der Regel per E-Mail. Die Teilnehmer:innen sind dafür verantwortlich, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und den Posteingang regelmäßig zu prüfen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.
Stand: Juni 2026 · Aurex Event UG (haftungsbeschränkt)
