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Teilnahme-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen

der Aurex Event UG (haftungsbeschränkt)

Präambel – Veranstalter und Geltungsbereich

Veranstalter und Vertragspartner der nachstehend geregelten Meisterschaften und Wettbewerbe ist die Aurex Event UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Veranstalter"). Auftritte der Veranstaltungen können unter der Marke „Aurex Cheer Community" erfolgen; Vertragspartner ist in jedem Fall ausschließlich die Aurex Event UG (haftungsbeschränkt).

Anschrift: Vinzenzweg 11a, 21077 Hamburg · E-Mail: event@aurexcheer.de · Registergericht/HRB: Amtsgericht Hamburg, HRB 199359 · Vertretungsberechtigt: Dilan Pazola.

Diese Teilnahme-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen gelten für alle Anmeldungen zu Veranstaltungen des Veranstalters und ergänzen dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

§ 1 Anmeldung und Zahlungsbedingungen

Mit Absenden der Anmeldung gibt das Team bzw. der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab.

Der Teilnahmevertrag kommt erst mit der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter in Textform zustande.

Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Abzug zu zahlen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Veranstalter nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, den reservierten Startplatz anderweitig zu vergeben.

§ 2 Änderungen der Anmeldung

Bis zum Ablauf der jeweils veröffentlichten Frühbucherfrist der entsprechenden Meisterschaft können sämtliche Änderungen an der Anmeldung kostenfrei vorgenommen werden. Hierzu zählen insbesondere:

  • Änderungen der Teammitglieder
  • Änderungen der Division oder Kategorie (soweit organisatorisch möglich)
  • Änderungen der Altersklasse
  • Änderungen des Teamnamens
  • Nachmeldungen oder Abmeldungen einzelner Teams
  • sonstige organisatorische Anpassungen

Nach Ablauf der Frühbucherfrist sind Änderungen grundsätzlich nur noch nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters möglich. Bis zum Ablauf der Frist für die namentliche Meldung können insbesondere Athletenwechsel, Ergänzungen oder Korrekturen der Teamaufstellung vorgenommen werden, sofern dadurch die Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Division und Altersklasse weiterhin erfüllt werden.

Für Änderungen nach Ablauf der Frühbucherfrist kann der Veranstalter eine angemessene Bearbeitungsgebühr gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erheben. Deren Höhe ergibt sich aus der jeweils gültigen Veranstaltungsseite bzw. den AGB.

Nach Ablauf der Frist für die namentliche Meldung sind Änderungen grundsätzlich ausgeschlossen. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Verletzung, Krankheit oder sonstige unvorhersehbare Umstände) kann der Veranstalter nach billigem Ermessen Ausnahmen zulassen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 3 Rücktritt / Stornierung

Ein Rücktritt von der Anmeldung ist ausschließlich unter folgenden Bedingungen möglich:

Bis einschließlich der jeweils veröffentlichten Frühbucherfrist:

  • 100 % Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr.

Nach Ablauf der Frühbucherfrist bis einschließlich des jeweiligen Meldeschlusses:

  • 50 % der gezahlten Teilnahmegebühr werden erstattet.
  • 50 % der Teilnahmegebühr werden als pauschalierter Schadensersatz einbehalten.

Nach Ablauf des Meldeschlusses sowie bei Nichterscheinen:

  • Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt hat in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.

Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich der einbehaltene Betrag entsprechend.

§ 4 Rechtliche Einordnung der Stornierungspauschale

Die vorstehenden Stornierungspauschalen stellen eine der Höhe nach angemessene, pauschalierte Entschädigung für den nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartenden Schaden bzw. die zu erwartende Wertminderung dar (§ 309 Nr. 5 BGB). Sie übersteigen den in solchen Fällen typischerweise zu erwartenden Schaden nicht. Hierzu zählen insbesondere:

  • Hallen- und Veranstaltungskosten
  • Technik- und Infrastrukturkosten
  • Organisations- und Personalkosten
  • Zeit- und Ablaufplanung
  • Erstellung von Startlisten und Zeitplänen
  • Wertungsunterlagen
  • Medaillen, Pokale und Urkunden
  • Druck- und Verwaltungskosten
  • Kapazitätsbindung und Planungssicherheit
  • bereits beauftragte Dienstleistungen
  • entgangene Einnahmen durch nicht mehr belegbare Startplätze

Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB).

§ 5 Ersatzteams / Ersatzstarter

Die Stellung eines Ersatzteams oder die Übertragung eines Startplatzes auf ein anderes Team bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters in Textform. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht. Der Veranstalter kann hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erheben.

§ 6 Mindestteilnehmerzahl / Zusammenlegung von Divisionen

Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Divisionen, Altersklassen oder Wettbewerbe bei zu geringer Teilnehmerzahl zusammenzulegen, umzubenennen oder entfallen zu lassen, soweit dies für die Teilnehmer zumutbar ist. Sofern möglich, wird den betroffenen Teams eine gleichwertige oder zumutbare Alternative angeboten.

Ist eine Durchführung der gebuchten Division nicht möglich und kann keine zumutbare Alternative angeboten werden, wird die hierfür gezahlte Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur nach Maßgabe von § 8 (Haftung).

§ 7 Absage oder Änderungen durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, aus Sicherheitsgründen, wegen unvorhersehbarer Ereignisse, technischer Gründe oder sonstiger Umstände, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, abzusagen, zu verschieben oder in ihrem Ablauf anzupassen.

Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet, sofern kein Ersatztermin angeboten und vom Teilnehmer angenommen wird. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur nach Maßgabe von § 8 (Haftung).

§ 8 Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Verdienstausfall- oder sonstige Folgekosten, ist nach Maßgabe der vorstehenden Absätze ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Programm- und Zeitplanänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, den Zeitplan, die Reihenfolge der Auftritte, Warm-up-Zeiten, Siegerehrungen sowie sonstige organisatorische Abläufe anzupassen, sofern dies für einen ordnungsgemäßen und sicheren Veranstaltungsablauf erforderlich und für die Teilnehmer zumutbar ist. Hieraus entstehen den Teilnehmern keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung der Teilnahmegebühr oder Schadensersatz; § 8 (Haftung) bleibt unberührt.

§ 10 Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Bei den Veranstaltungen des Veranstalters handelt es sich um Freizeitveranstaltungen, für die ein spezifischer Termin bzw. Zeitraum vorgesehen ist. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Rücktritt ist ausschließlich nach den vorstehenden Teilnahme- und Stornierungsbedingungen möglich.

§ 11 Veranstaltungsfristen

Die für die jeweilige Meisterschaft geltenden Fristen werden auf der jeweiligen Veranstaltungsseite veröffentlicht und sind Bestandteil des Teilnahmevertrages. Hierzu zählen insbesondere:

  • Frühbucherfrist
  • Meldeschluss
  • Frist für die namentliche Meldung

Maßgeblich sind ausschließlich die auf der jeweiligen Veranstaltungsseite veröffentlichten Termine.

§ 12 Reise-, Übernachtungs- und Folgekosten

Die Buchung und Organisation von Anreise, Unterkunft, Verpflegung sowie sonstigen Leistungen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten der Teilnehmer.

Im Falle einer Absage, Verschiebung, Änderung des Veranstaltungsortes, einer Zusammenlegung von Divisionen oder sonstiger Änderungen der Veranstaltung haftet der Veranstalter für bereits entstandene oder künftig entstehende Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Verdienstausfall- oder sonstige Folgekosten nur nach Maßgabe von § 8 (Haftung). Den Teilnehmern wird empfohlen, bei Bedarf entsprechende Reise- oder Veranstaltungsversicherungen abzuschließen.

§ 13 Foto-, Video- und Medienaufnahmen (Einwilligung)

Im Rahmen der Veranstaltung können Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden. Die Verarbeitung personenbezogener Aufnahmen für Werbe- und Marketingzwecke erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer freiwilligen, gesonderten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a bzw. Art. 7 DSGVO. Die Erteilung dieser Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.

Soweit eine Einwilligung erteilt wird, dürfen die Aufnahmen vom Veranstalter für die Berichterstattung sowie für Werbe- und Marketingzwecke in Printmedien, auf Webseiten, in sozialen Medien sowie sonstigen digitalen und analogen Medien verwendet werden. Der Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Einwilligungserklärung.

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen werden (Kontakt: event@aurexcheer.de). Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Bereits veröffentlichte oder an Dritte weitergegebene Aufnahmen können ggf. nicht vollständig zurückgeholt werden.

Minderjährige Teilnehmer: Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist für die Erstellung und Verwendung personenbezogener Aufnahmen zu Werbe- und Marketingzwecken die Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Veranstalter stellt hierfür ein gesondertes Einwilligungsformular bereit. Ohne wirksame Einwilligung der Erziehungsberechtigten unterbleibt eine solche Nutzung.

Ein Anspruch auf Vergütung für die Verwendung freigegebener Aufnahmen besteht nicht. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung des Veranstalters.

§ 14 Ergänzende Bestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für alle weiteren Rechte und Pflichten gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Im Falle von Widersprüchen gehen diese veranstaltungsspezifischen Teilnahme-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der teilnehmende Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

§ 15 Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung bestätigt das anmeldende Team bzw. die vertretungsberechtigte Person, diese Teilnahme-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aurex Event UG (haftungsbeschränkt) gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Die anmeldende Person versichert, zur Anmeldung und Vertretung des Teams berechtigt zu sein und – soweit minderjährige Athleten gemeldet werden – die erforderlichen Einwilligungen der Erziehungsberechtigten einzuholen.